SONDERFÄLLE: Sonderregelungen sieht der Entwurf unter anderem für Grenzpendler und kürzere Reisen im Grenzverkehr vor. Für sie soll die Testpflicht nur gelten, wenn sie aus Risikogebieten kommen. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis demnach auch nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise.
RISIKOGEBIETE: Geplant sind dem Entwurf zufolge auch Änderungen bei der Einstufung internationaler Regionen mit höherem Risiko. Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Als Hochrisikogebiete sollen Regionen mit besonders hohen Fallzahlen gelten. Ein Indiz dafür soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich mehr als 100 sein, betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie niedrige Testraten oder viele Krankenhausfälle. Die Stufe eines «einfachen» Risikogebiets mit mehr als 50 gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen soll wegfallen. Bisher gibt es auch ein
Exportwirtschaft warnt vor Corona-Testpflicht für Fernfahrer
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